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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER „SEKRETAIREADISTANCE“

Art 1: DIENSTLEISTUNGEN

Pauschalleistungen (CHF 71.-/pH) und nicht-pauschale Leistungen für Porto, Telefonate, Postempfang und -versand, Fotokopien, Verpflegungskosten, Reisekosten über 10km, Gerätemiete etc.) werden in Rechnung gestellt zu dem vereinbarten Preis, der im Voraus zwischen dem Kunden und „SECRETAIREADISTANCE“ zum Zeitpunkt der Beauftragung für die Dienstleistung vereinbart wurde.

ART 2: RECHNUNGSSTELLUNG

Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt gegen Vorlage einer Rechnung, in der die verschiedenen Pauschal- und Nicht-Pauschalen von „SECRETAIREADISTANCE“ aufgeführt sind.

ART 3: ZAHLUNG

Alle Rechnungen sind ohne Abzug oder spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum auf das Bankkonto von „SECRETAIREADISTANCE“ zu zahlen. Für jede Rechnung, die nicht innerhalb von fünf Tagen nach Fälligkeit (d. h. 5 Werktagen) automatisch und ohne vorherige Ankündigung bezahlt wird, werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr berechnet, berechnet pro Tag ab Fälligkeitsdatum bis zum Tag der effektiven Zahlung. Bei zwei aufeinanderfolgenden Rechnungserinnerungen fallen, unabhängig von anderen Kosten, Mahnkosten von CHF 20.- an.

ART 4: HINWEIS

Bei unbefristeten Verträgen kann jede der Parteien den Vertrag mit einer Frist von einer Woche (5 Werktage) per E-Mail an „SECRETAIREADISTANCE“ kündigen und muss von der einen oder anderen Partei innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden. Pakete, die vor Zugang der Kündigung in Rechnung gestellt werden, sind jedoch für die Laufzeit vollständig fällig.

ART 5: RECHTSSTREITIGKEITEN

Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Lausanne zuständig.